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Unsere Firma hat sehr gut ausgebidetes Personal im Bereich Durchführung der Wartung der RLT-Anlagen gemäß VDI 6022. Prüfung der HEPA- / Schwebstoff-Filter auf Leckfreiheit und dichten Sitz: Nachweis des Dichtsitzes mittels Dichtsitzprüfgerät an der Prüfrille Nachweis der Leckfreiheit des Filtermaterials und des Dichtsitzes mittels Partikelzählung im eingebauten Zustand nach DIN 1946 Anhang B.2 (erforderlichenfalls Einsatz eines Prüfaerosols vor der 3. Filterstufe) Ausschluss der Beeinträchtigung der Messergebnisse durch Falschluft Nachweis der Strömungsrichtung bei geschlossenen Türen mittels Rauchprobe bei Voll- und Teillastbetrieb Erstellung eines Abnahmeprotokolls
Voraussetzung für die Abnahme ist der bestandene Filtersitzdichtest und der Lecktest nach VDI 2083/3 (Messtechnik in der Reinraumtechnik) sowie der Nachweis der Regelungsstabilität der Anlage, die im Nennlastfall und im Stützbetrieb vorzunehmen ist. Filtersitzdichtest- und Lecktest werden mindestens alle zwei Jahre bzw. nach Eingriffen an der Endfilterstufe wiederholt. |
Voraussetzung für die Abnahme einer RLTA ist der bestandene Filterdichtsitztest und der Lecktest nach VDI 2083/3. Diese Prüfung sollte mindestens im Abstand von 2 Jahren bzw. nach Eingriffen an der Endfilterstufe vorgenommen werden. Mit Strömungsröhrchen sollten die Strömungsverhältnisse entlang der Randzone des Schutzbereichs der LAF-Decke mindestens vierteljährlich überprüft werden.




Wartung der RLT-Anlagen gemäß VDI 6022
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